Der Vertrieb von Arzneimitteln setzt eine sachkundige Handhabung voraus. Damit Medikamente richtig transportiert und gelagert werden können, ist eine ordnungsgemäße Verpackung sehr wichtig. Seit vielen Jahren beschäftigt sich das Unternehmen Uhlmann Pac-Systeme GmbH & Co. KG mit den unterschiedlichsten Verpackungsmöglichkeiten für Medikamente. Vor allem Lösungen für Kapseln, Dragées, Tabletten, Ampullen, Spritzen und Vials stehen im Fokus.
Vom Hersteller zum Verbraucher
Die Zulassung von Medikamenten wird in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern, staatlich reguliert. Das Inverkehrbringen und Zulassen von Medikamenten sind über das Arzneimittelgesetz geregelt. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte notwendig ist. Ein weiterer wichtiger Schritt nach der Herstellung ist die Verpackung. Unter https://www.uhlmann.de/de/weltweit/weltweit.html werden die unterschiedlichsten Verpackungsmöglichkeiten für Arzneimittel angeboten.
Verpacken von Tabletten und Ampullen
Das Unternehmen Uhlmann GmbH & Co. KG aus Laupheim ist der Ansprechpartner, wenn es um Verpackungen von Pharmazeutika geht. Seit über 70 Jahren bietet der weltweit führende Systemlieferant Produkte aus dem Bereich der pharmazeutischen Verpackungsmaschinen an. Nach der Verpackung finden die Medikamente ihren Weg an die Apotheken, Drogerien oder Online Apotheker. Den Großteil der Arzneimittel beziehen die meisten Apotheken heute nicht mehr direkt vom Hersteller, sonder über einen Großhandel. Anders als bei der pharmazeutischen Industrie ist der Großhandel viel größer konzentriert. Mehr als 80% des Marktanteils werden in der heutigen Zeit den fünf großen Unternehmen zugeschrieben.
Vertrieb von Medikamenten
In Deutschland ist der Vertrieb von Arzneimitteln streng geregelt. Grundsätzlich kann zwischen apothekenpflichtigen, verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln unterschieden werden. Alle apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden. Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, dürfen nur ausgegeben werden, wenn eine ärztliche Verordnung eingereicht wurde. Alle frei verkäuflichen Arzneimittel wie Heilwässer, Multivitamine, Mund- und Rachentherapeutika, pflanzliche Produkte etc. sind von der Apotheker- und Verschreibungspflicht ausgenommen. Sie können daher auch problemlos in Drogerien, Reformhäusern oder anderen Verbräuchermärkten gekauft werden. Der Vertrieb von bestimmten Arzneimitteln bedürfen außerhalb der Apotheken der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG §45 AMG).